Meldeformular zur -
Dyas-Ranglistenregatta im Rahmen der 10.Halterner Seetage
Die mindestens benötigten Felder sind durch
Schrägschrift
gekennzeichnet.
Steuermann
Vorschoter
Anrede :
Frau
Herr
Frau
Herr
Name :
Vorname :
Adresse Nr. :
PLZ, Ort :
Land :
Deutschland
Schweiz
Österreich
anderes
Deutschland
Schweiz
Österreich
Fon :
Fax :
Mobile :
eMail :
Segelclub :
Segelclub-Kürzel :
geboren - tt/mm/jjjj:
Dyas - Segelnummer :
Bootsname :
Baujahr :
Werft :
Fritzmeier
Stöberl
Mader
Haag
Herwig
Helbling "Swiss Dyas"
Frauscher
Henze
?
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Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
1. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft.
2. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
3. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
4. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/ bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Davon ausgenommen bleiben Haftpflichtansprüche, für die im Rahmen des jeweiligen über den Landessportbund/-verband bestehenden Sportver- sicherungsvertrages Deckungsschutz besteht.
5. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
6. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
7. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
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